Kantonalkirche

Die Römisch-Katholische Kirche Basel-Stadt vereinigt gemäss § 126 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt die römisch-katholischen Kantonseinwohner in einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Sie beteiligt in dieser Form die Kirchenglieder an der Mitverantwortung für die Gesamtkirche; sie anerkennt und unterstützt deren Organe in Pfarreien und Diözese bei der Erfüllung der kirchlichen Aufgaben und sorgt für die notwendigen materiellen Grundlagen der kirchlichen Tätigkeit.

Sie nimmt seelsorgerliche Aufgaben im Auftrag des Diözesanbischofs war und vertritt die Anliegen der römisch-katholischen Bevölkerung. Dabei pflegt sie in gegenseitigem Respekt und unter Wahrung der je eigenen Zuständigkeitskompetenzen auch den Dialog mit den zuständigen kirchlichen Organen und unterbreitet ihnen dabei auch Anliegen der römisch-katholischen Bevölkerung. In diesem Rahmen unterbreitet sie das Anliegen - auch bei der Weiterentwicklung des kirchlichen Rechts -, dass Veränderungen insbesondere in Bezug auf die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt, unabhängig von Zivilstand und Geschlecht, ermöglicht werden.

(Ingress der Verfassung)

Das Zusammenspiel der Organe

Dokumente / Telegramme Kirchenrat / 2014

Datei / Verzeichnis Grösse
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Kurzbericht 01. April 2014   116 KB
Kurzbericht 07. Januar 2014   114 KB
Kurzbericht 09. Dezember 2014   87 KB
Kurzbericht 10. Juni 2014   118 KB
Kurzbericht 13. Mai 2014   104 KB
Kurzbericht 16. September 2014   119 KB
Kurzbericht 18. Februar 2014   56 KB
Kurzbericht 18. März 2014   167 KB
Kurzbericht 18. November 2014   100 KB
Kurzbericht 21. Januar 2014   107 KB
Kurzbericht 21. Oktober 2014   101 KB
Kurzbericht 26. August 2014   107 KB