Kantonalkirche

Die Römisch-Katholische Kirche Basel-Stadt (RKK BS) vereinigt gemäss § 126 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt die römisch-katholischen Kantonseinwohner in einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Sie beteiligt in dieser Form die Kirchenglieder an der Mitverantwortung für die Gesamtkirche; sie anerkennt und unterstützt deren Organe in Pfarreien und Diözese bei der Erfüllung der kirchlichen Aufgaben und sorgt für die notwendigen materiellen Grundlagen der kirchlichen Tätigkeit.

Sie nimmt seelsorgerliche Aufgaben im Auftrag des Diözesanbischofs war und vertritt die Anliegen der römisch-katholischen Bevölkerung. Dabei pflegt sie in gegenseitigem Respekt und unter Wahrung der je eigenen Zuständigkeitskompetenzen auch den Dialog mit den zuständigen kirchlichen Organen und unterbreitet ihnen dabei auch Anliegen der römisch-katholischen Bevölkerung. In diesem Rahmen unterbreitet sie das Anliegen - auch bei der Weiterentwicklung des kirchlichen Rechts -, dass Veränderungen insbesondere in Bezug auf die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt, unabhängig von Zivilstand und Geschlecht, ermöglicht werden.

(Ingress der Verfassung)

Das Zusammenspiel der Organe

Dokumente / Telegramme Kirchenrat / 2015

Datei / Verzeichnis Grösse
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Kurzbericht 03. November 2015   23 KB
Kurzbericht 08. Dezember 2015   23 KB
Kurzbericht 08. September 2015   39 KB
Kurzbericht 10. Februar 2015   85 KB
Kurzbericht 12. März 2015   23 KB
Kurzbericht 13. Januar 2015   22 KB
Kurzbericht 19. Mai 2015   98 KB
Kurzbericht 23. Juni 2015   97 KB
Kurzbericht 24. November 2015   23 KB
Kurzbericht 26. Januar 2015   22 KB
Kurzbericht 27. August 2015   84 KB
Kurzbericht 28. April 2015   38 KB
Kurzbericht 29. September 2015   84 KB
Kurzbericht 31. März 2015   24 KB