Nicht Jede und Jeder kann sich mit der Gesamtinstitution Kirche identifizieren. In den letzten Jahren sind viele Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen aus der Kirche ausgetreten, obwohl sie einzelne Tätigkeiten, Projekte oder Engagements der Kirchen sehr schätzen. Für diese Menschen gibt es neben dem Wiedereintritt verschiedene Alternativen ganz gezielt einzelne Bereiche kirchlichen Engagements zu unterstützen.

Die Spende

Einfach, unkompliziert und direkt wirksam, ist für uns eine Spende. Wenn diese direkt an die Landeskirche geht, ist sie von der Steuer abzugsfähig (Bestätigung Steuerbefreiung RKK BS). Die Spende kann auch mit einer allgemeinen Zweckbestimmung verbunden werden, wie zum Beispiel "zu Handen Caritas", "für den Fonds Menschen in Not" oder "für die Hilfe der Armen in Basel".

Das Legat

Wer einen Teil seines Vermögens nach seinem Tod für kirchliche Zwecke verwendet wissen möchte, kann dies mit einem Legat tun. Auch wenn es grundsätzlich nicht kompliziert ist, ein rechtsgültiges Testament (Ratgeber von pro Senectute) zu verfassen, empfehlen wir in diesem Fall notarielle Beratung (Notariatskammer Basel). Vermächtnisse an die RKK BS sind von der Erbschaftssteuer befreit und kommen so direkt dort zum Einsatz, wo sie es wünschen.