Anmeldung von schutzbedürftigen Personen in der Schweiz
Alle Menschen, die ihren Wohnsitz vor dem 24. Februar in der Ukraine hatten, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat ein Onlineformular aufgeschaltet, mit dem sich Schutzbedürftige in der Schweiz anmelden können. Das ist wichtig: Nach Einreichen des Formulars ist die schutzsuchende Person in der Schweiz krankenversichert. Das Formular (auf deutsch und ukrainisch) findet sich hier:
Website SEM
Formular
Nützliche Informationen für Schutzsuchende der Schweizerischen Flüchtlingshilfe