Stellen Sie sich zur Wahl und formen Sie mit uns die Zukunft unserer Kirche.

Unsere Kirche versteht sich als Beteiligungskirche. Sie wird vom Engagement zahlreicher Freiwilliger getragen. Möchten auch Sie sich gerne in Ihrer Pfarrei oder in der Spezialseelsorge engagieren? Sie sind herzlich eingeladen, sich zur Wahl in Pfarreirat, Synode oder Kirchenrat aufstellen zu lassen.

 

 

 

Was ist das eigentlich - Gesamterneuerungswahl?

Bei den kirchlichen Gesamterneuerungswahlen in der RKK Basel-Stadt werden alle wichtigen Gremien neu gewählt. Der Kirchenrat als Landeskirchliche Exekutive, die Synode als Legislative und die Pfarreiräte Schnittstelle zwischen Pastoralteam und Gläubigen Einheiten in den Pfarreien.

 

 

Wie läuft die Wahl ab?

  • Gerade im Januar wurde festgelegt wie viele Synodale in den Pfarreien gewählt werden dürfen. Die Anzahl der Synodale pro Pfarrei hängt von der Mitgliederzahl in dieser Pfarrei ab.
  • Bis zum 10, März konnten sich Kandidaten für Pfarreirat und Synode bei den heutigen Pfarreiratspräsidien melden.
  • Danach wird geprüft, ob alle vorgeschlagenen Kandidaten auch wählbar sind. Wählbar ist wer zum Wahltermin 16 Jahr alt und Mitglieder der RKK BS ist und fünf Empfehlungen aus der Pfarrei in der sie kandidieren, erhält.
  • Ausserdem steht dann fest, ob es in den jeweiligen Pfarreien Wahlen gibt oder ob die Kandidaten in stiller Wahl gewählt sind, weil weniger Kandidaturen als Plätze eingegeangen sind.

Die Kandidaturen sind per 10. März eingegangen, Wo wird gewählt?

Per 10. März 2023 sind in allen Pfarreien für Pfarreirat und Synode genug KandidatInnen nominiert worden. Gewählt wird in den Pfarreien St. Clara (Synode) und Heiliggeist (Pfarreirat und Synode).

 

 

 

 

Weiterführende Informationen

Wie geht es weiter, jetzt wo die Kandidat*innen feststehen ?

  • Gültige Wahlvorschläge werden auf der RKK Homepage und den jeweiligen Pfarreihomepages publiziert
  • Als nächstes werden überall dort, wo eine Wahl stattfindet Wahlunterlagen erstellt in denen die Kandidaten vorgestellt werden.
  • Im April werden die Wahlunterlagen versendet und bis und mit 07.Mai werden die ausgefüllten Wahlbögen entgegengenommen.  Wahl per Briefeinwurf möglich bis Samstag 06.05.2023 um 12 Uhr oder persönlich am Sonntag 07.05.2023 von 09.30-11.00 Uhr).
  • Nach dem 07. Mai wird das Wahlergebnis ermittelt und die gewählten Personen benachrichtigt.
  • An der konstituierenden Synode im Rathaus wird die Synode konstituiert und der Kirchenrat gewählt.
  • Die Pfarreiräte organiseren sich selbst und verteilen untereinander Aufgaben bzw. wählen ein Präsidium.

Welche Möglichkeiten der Beteiligung gibt es?

Neben dem aktiven Wahlrecht also Kandidat*innen in Ihrer Pfarrei zu wählen, können Sie sich überall da in Basel, wo es Ihnen am Herzen liegt, als Kandidat*in aufstellen lassen.

Pfarreirat

Der Pfarreirat ist nahe an der Basis, kennt die Bedürfnisse der Pfarrgemeinde
und unterstützt Massnahmen, um diesen Anliegen gerecht
zu werden. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die Beratung und Begleitung
des Seelsorgeteams und der gezielte Einsatz der Mittel, um
die Ziele der Pfarrgemeinde zu erreichen.

Synode

Die Synode ist das Parlament der Römisch-Katholischen Kirche
Basel-Stadt. Sie stimmt über wichtige Geschäfte wie Budget, Jahresrechnung,
Gesetze und Grossprojekte ab. Die Synode wird direkt von den Mitgliedern jeder Pfarrgemeinde gewählt und vertritt deren Interessen.

Kirchenrat

Der Kirchenrat ist die Regierung der Basler Kantonalkirche. Er wird
von der Synode gewählt und behandelt die wichtigen Geschäfte zuhanden
und im Auftrag der Synode. Die Arbeit des Kirchenrats gliedert
sich in die Bereiche Präsidiales, Bau, Information, Personal, Jugend
und Katechese, Soziales, Finanzen und Anderssprachige.

  • Anreiz: Sich für die Pfarrgemeinde engagieren, Wertschätzung erfahren,
    Pfarreileben aktiv mitgestalten.
  • Wählbarkeit: Mitglieder ab 16 Jahren mit Wohnsitz im Kanton BS.
  • Sitzungen: 6–10 Hauptsitzungen pro Jahr, ggf. besondere Gremien.
  • Anreiz: Gesetze verabschieden, Finanzressourcen einsetzen, Anliegen der Pfarrgemeinde vertreten, Parlamentsbetrieb erleben.
  • Wählbarkeit: Mitglieder ab 16 Jahren mit Wohnsitz im Kanton BS.
  • Sitzungen: 3–4 Sitzungen pro Jahr, ggf. Kommissionen.
  • Anreiz: Grosse Verantwortung, Zukunft der Kirche aktiv mitgestalten,
    gutes Teamwork.
  • Wählbarkeit: Mitglieder ab 16 Jahren mit Wohnsitz im Kanton BS.
  • Sitzungen: Rund 15 Sitzungen pro Jahr, Delegation in diverse Gremien
    möglich, Sitzungsentschädigung.

Wie fühlt es sich an, Kirche aktiv mitzugestalten?

DIe Arbeit in der Kirche ist für viele, die heute aktiv sind, ein grosser Gewinn. Sie erfahren Wertschätzung, erweitern Ihre Kompetenzen und können auch ganz konkret das Leben in Ihrer Heimatpfarrei mitgestalten. Das sagen sie selbst darüber:

«Im Pfarreirat arbeiten wir eng mit dem pastoralen Team zusammen. Wir können bei der Mittelverwendung und der Personalplanung mitentscheiden und aktiv am Pfarreileben mitwirken.»

Pierpaolo Cedraschi
Pfarreirat St. Clara

«Die Arbeit im Kirchenrat macht mir grosse Freude. Mit meinem Einsatz kann ich viel dazu beitragen, unsere Kirche als Institution auch für meine Kinder zu erhalten.»

Nadine Gautschi
Kirchenrätin

«In der Synode kann ich mich auf solide Vorarbeiten des Kirchenrats und der Verwaltung verlassen. In der Diskussion schärfen wir die Konzepte und bestimmen über den Einsatz der Finanzmittel.»

Martin Elbs 
Synodenpräsident

 

 

 

 

 

 

Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

  • Welche Voraussetzungen gibt es für die Kandidatur?
    Wählbar sind alle Mitglieder der RKK mit 16. Geburtstag vor dem 07.Mai 2007 (Am Wahltag das 16. Altersjahr vollendet). 
  • Wann wird gewählt?
    Wahltermin ist der 07. Mai 2023, die brieflichen Wahlunterlagen werden daher schon im April in den Haushalten der RKK Mitglieder sein. Die Wahl per Briefeinwurf ist möglich bis Samstag 06.05.2023 um 12 Uhr oder persönlich am Sonntag 07.05.2023 von 09.30-11.00 Uhr)
  • Muss ich in der Pfarrei wohnen, in der ich kandidieren möchte?
    Das ist nicht erforderlich. Wer Mitglied der RKK ist, darf unabhängig von der Zugehörigkeit zur Pfarrei kandidieren. Erforderlich ist lediglich die Mitgliedschaft bei der RKK. Ausnahme: für die Pfarreiräte in St. Pio X und Sacré-Coeur dürfen auch Personen kandidieren, die ausserhalb von Basel wohnen, sofern sie Mitglied bei Sacré-Coeur oder Pio X sind.
  • Muss ich Schweizer sein, um wählen zu können oder gewählt zu werden?
    Das ist nicht erforderlich. Wer Mitglied der RKK ist, darf unabhängig von der Nationalität wählen und gewählt werden.
  • Wann bekomme ich Wahlunteragen?
    Die Wahlunterlagen müssen spätestens am 20.04. versendet sein, werden aber voraussichtlich schon vor diesem Datum in den Haushalten ankommen.
  • Bis wann muss ich meine Kandidatur eingeben?
    Der unterzeichnete Kandidatenbogen muss bis spätestens 10.03.  beim Pfarreiratspräsidien eingereicht werden.
  • Muss ich spezielles Fachwissen für Pfarreirat oder Synode haben? 
    Das ist nicht erforderlich. Jede*r bringt das persönliche Fachwissen und die eigene Lebenserfahrung ein. Evtl. fehlendes Fachwissen kann extern dazugenommen werden.

 

 

 

 

 

Für weitere Fragen stehen Annette Jäggi und Matthias Schmitz bereit!

Matthias Schmitz
Kommunikation

Direkt: 079 174 19 12

lic. iur. Annette Jäggi
Kirchenratssekretärin

Direkt: 061 690 94 47

Bürozeiten: Montags, Dienstags, Freitags