50 Jahre öffentlich-rechtliche Anerkennung der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt

Basel, im September 2023

50 Jahre RKK – Was feiern wir da eigentlich?

Vor 50 Jahren wurde die RKK als öffentlich-rechtliche Körperschaft des Kantons Basel-Stadt anerkannt. Am 12./13. Februar 1973 wurde die erste Kirchenverfassung durch die Stimmberechtigten mit grossem Mehr angenommen. Sie trat am 01.01.1974 in Kraft.

Neben diesem Jubiläum dürfen wir dieses Jahr auch 225 Jahre Katholiken in Basel feiern. 1798 wurde die Katholische Gemeinde Basel gegründet. Erster Stadtpfarrer war Roman Heer. Der Rat von Basel überliess den Katholiken die Clara Kirche zum Gebrauch (gemeinsam mit der reformierten Kirche).

Warum ist es so schwierig gewesen, dass die RKK als öffentlich-rechtliche Körperschaft in Basel-Stadt anerkannt wurde? Nach der Aufnahme der «hinkenden Trennung» von Kirche und Staat in die Kantonsverfassung von 1910 wäre es der RKK grundsätzlich möglich gewesen, öffentlich-rechtlich anerkannt zu werden. Haupthinderungsgrund zu diesem Zeitpunkt war die Vorgabe, dass die RKK all Ihre Organe einschliesslich der Geistlichen demokratisch wählen lassen müsste. Über die Jahre erfolgten diverse Änderungen der Vorgaben für die Priesterwahl. Heute verfügt die RKK BS über eine der demokratischsten und die Basis am stärksten beteiligenden Wahlordnungen für die Pfarr- und Gemeindeleiterwahl in der Schweiz.

1929 scheiterte aus ähnlichen Gründen ein weiterer Versuch zur öffentlich-rechtlichen Anerkennung der RKG. Als letzter der ursprünglich reformierten Kantone verwirklichte der Kanton Basel-Stadt mit der 1972 erarbeiteten und 1973 angenommenen Kirchenverfassung die Gleichstellung gegenüber der römisch-katholischen Konfession. Vorgängig ist die kirchliche Autonomie nochmals wesentlich erweitert worden, sodass der Anerkennung der RKK und mit Ihr gemeinsam auch der Jüdischen Gemeinde Basel (IGB) nichts mehr im Wege stand. Die Kantonsregierung hatte insbesondere darauf verzichtet, weiterhin bei allen kirchlichen Ordnungen und Erlassen mitreden zu wollen. Neu und seither aktuell sind nur Änderungen der Kirchenverfassung und der Steuerordnung vom Kanton zu genehmigen. Dies ist zuletzt geschehen, bei der Totalrevision der Verfassung der RKK von 2019 und der Totalrevision der Steuerordnung 2019 (Einzug der Steuern durch den Kanton BS seit 01.01.2020).

Auch die kantonalen Regeln über innerkirchlichen Minderheitenschutz und Regeln über die demokratischen Vorgaben für innerkirchliche Organe wurden so weitangepasst, dass sie auch römisch-katholischerseits annehmbar und umsetzbar waren.

Bereits kurz vor der öffentlich-rechtlichen Anerkennungbeginnt die Zahl der Menschen römisch-katholischer Konfession in Basel zurückzugehen. Das zeigt sich auch am Kirchenbau. Die am spätesten errichtete Kirche in Basel- Stadt ist Bruder Klaus auf dem Bruderholz mit Baujahr 1961 gut zehn Jahre vor der öffentlich-rechtlichen Anerkennung.

Der Mitgliederrückgang ist nahezu linear von einstmals rund 90`000 Mitgliedern bei einer der ersten Zählungen rund um die Anerkennung zu 21`765 am 31.12.2022.

Die weitere Entwicklung der Katholischen Kirche in Basel in allen Bereichen also auch betreffend die Zahl der Kirchen, Zahl der Pfarreien und Schwerpunkte kirchlicher Arbeit ist Teil eines Visionsprozesses, der in diesem Jahr beginnt.