Kantonalkirche

Die Römisch-Katholische Kirche RKK Basel-Stadt vereinigt gemäss § 126 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt die römisch-katholischen Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohner in einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.

 Am 12./13. Februar 1973 wurde die erste Kirchenverfassung durch die Stimmberechtigten mit grossem Mehr angenommen. Sie trat am 01.01.1974 in Kraft. Im September 2023 feierte die RKK 50 Jahre Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft des Kantons Basel-Stadt.

Die RKK Basel-Stadt beteiligt in dieser Form die Kirchenglieder an der Mitverantwortung für die Gesamtkirche. Sie anerkennt und unterstützt deren Organe in Pfarreien und Diözese bei der Erfüllung ihrer kirchlichen Aufgaben und sorgt für die notwendigen materiellen Grundlagen der kirchlichen Tätigkeit.

Sie nimmt seelsorgerliche Aufgaben im Auftrag des Diözesanbischofs war und vertritt die Anliegen der römisch-katholischen Bevölkerung. Dabei pflegt sie in gegenseitigem Respekt und unter Wahrung der je eigenen Zuständigkeitskompetenzen auch den Dialog mit den zuständigen kirchlichen Organen und unterbreitet ihnen dabei auch Anliegen der römisch-katholischen Bevölkerung. In diesem Rahmen unterbreitet sie das Anliegen - auch bei der Weiterentwicklung des kirchlichen Rechts -, dass Veränderungen insbesondere in Bezug auf die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt, unabhängig von Zivilstand und Geschlecht, ermöglicht werden.

>>> Verfassung Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt

>>> Gesetzessammlung RKK Basel-Stadt


>>> Verfassung Kantons Basel-Stadt

 

Das Zusammenspiel der Organe