In Medienberichten zum Thema „Nutzung/Umnutzung von Kirchenimmobilien“ werden oft verschiedene Ebenen vermengt oder verwechselt. Eine kurze Erläuterung der einzelnen Bereiche:

1. „Heiligkeit“ - Weihe

Kirchen sind geweihte Räume und sollen damit nur christlichen Gottesdiensten aller Art dienen. Für jegliche dauerhafte Nutzung zu anderen Zwecken muss der Bischof die Kirche „Entheiligen“= Profanieren. Im Zuge des klar strukturierten Profanierungsverfahrens werden alle Interessengruppen mit einbezogen und bei positivem Profanierungsentscheid alle sakralen Gegenstände und Möbel aus der Kirche entfernt. In vielen anderen Kantonen sind bereits einige Kirchengebäude profaniert. In Basel ist ein Profanierungsgesuch für die Don Bosco Kirche im Breitequartier beim Bischof und wird von diesem voraussichtlich in der ersten Hälfte dieses Jahres entschieden.

2. Denkmalschutz und moderne Anforderungen an Gebäude

Kirchen sind in der Regel architektonisch von hoher Qualität und prägen sehr oft das Stadtbild  in besonderer Weise. Dank dieser Eigenschaften gelten sie zumeist unabhängig von ihrem Alter für die Denkmalpflege als schutzwürdig. Bauliche Änderungen an denkmalgeschützten Gebäuden können nur in Absprache mit der Denkmalpflege vorgenommen werden.  Sie sind oft  nur in engen Grenzen möglich. Anpassungen für neue Nutzungen  können diesen Schutzinteressen entgegen stehen. Aber auch  gesetzlich geforderte Veränderungen bei der  Gebäudetechnik, der Wärmedämmung, oder des baulichen Brandschutzes sind Massnahmen, die teilweise mit diesen Schutzinteressen kollidieren können.

3. Tatsächliche Nutzung

Oftmals werden auch die Kirchen, welche nicht mehr als Pfarreikirchen zu regelmässigen deutschsprachigen Gottesdiensten genutzt werden, regelmässig gebraucht. Anderssprachige Missionen, Jugendgruppen,  Gruppen für Betagte oder andere kirchennahe Gruppen nutzen die Kirchen. Andere Glaubensgemeinschaften suchen händeringend nach würdigen Räumen für Ihre Gebete. Es herrscht kein Überangebot an Gottesdiensträumen in Basel.

4. Wirtschaftlicher Unterhalt

Ein zumindest mehrere Jahrzehnte altes, grosses Kirchengebäude ist nur sehr aufwändig zu unterhalten. Heizkosten, Reinigung und Gartenpflege, baulicher Unterhalt und Instandsetzungsarbeiten einer Kirchenimmobilie erfordern hohe  Ausgaben. Wenn eine Kirche nicht mehr regelmässig genutzt wird, profitieren die Kirchensteuerzahler nicht mehr oder nicht direkt vom jeweiligen Kirchengebäude. Darum wird unter Einbeziehung der drei oben genannten Bereiche nach alternativer Nutzung oder alternativen Unterstützern für den Unterhalt gesucht.

5. Umnutzung

Dazu kann es nötig werden, eine katholische Kirche zu profanieren und über neue  Nutzungskonzepte nachzudenken. Ideen für geänderte Nutzungen gibt es viele, jedoch setzt dies meist bauliche Änderungen an den geschützten Gebäuden voraus. Wie vorerwähnt müssen diese in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege geplant und durchgeführt werden.