Umgang mit Macht, Nähe und Distanz

Rosenkränze, ausgestellt im Museum der Kulturen Basel.

Nationale Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch

Am 12. September 2023 erschien eine von der römisch-katholischen Kirche der Schweiz in Auftrag gebene Pilotstudie der Universität Zürich zum sexuellen Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche.

In der Studie sind 1002 Fälle von sexuellen Übergriffen belegt, die katholische Kleriker, kirchliche Angestellte und Ordensangehörige seit Mitte des 20. Jahrhunderts in der Schweiz begangen haben. 510 Beschuldigte und 921 Betroffene wurden identifiziert.

>>> Original-Pilotstudie

>>> Medienmitteilung Uni Zürich

>>> Statement Bischof Felix Gmür

Schutzkonzept im Bereich Prävention

Die RKK Basel-Stadt handelt auf Grundlage von Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs.

Das Schutzkonzept des Bistums Basel im Bereich Prävention unser Referenzrahmen für eine wirkungsmächtige Bekämpfung von sexuellen wie auch anderen Grenzverletzungen.

>>> Schutzkonzept

Eine unabhängige Meldestelle, 10 Strafanzeigen und die Sicht missbrauchsbetroffener Menschen

Seit dem 12. September 2023 ist eine unabhängige Meldestelle vom Bistum Basel beauftragt, Meldungen von mutmasslichen sexuellen Übergriffen entgegenzunehmen. Die unabhängige Meldestelle setzt sich dafür ein, dass jeder einzelne Vorfall vollständig geklärt wird.

Die Veröffentlichung der Pilotstudie und die breite öffentliche Diskussion inklusive Medienberichterstattung haben dazu beigetragen, dass Betroffene teilweise auch nach langem Schweigen die unabhängige Meldestelle im Bistum Basel kontaktieren.

Wie das Bistum Basel am 5. März 2024 kommuniziert hat, sind seit Veröffentlichung der Pilotstudie am 12. September 2023 92 Meldungen (Stand 29. Februar 2024) eingegangen, die sich grossmehrheitlich auf einen Tatzeitpunkt im letzten Jahrhundert beziehen. Soweit heute bekannt, beziehen sich 2 davon auf einen Vorfall in diesem Jahrhundert. Gemäss Medienmitteilung sind die mutmasslichen Opfer grossmehrheitlich männlich und minderjährig, die beschuldigte Person grossmehrheitlich männlich und erwachsen. Hinter den Zahlen stehen immer persönliche Schicksale von betroffenen Menschen, betont das Bistum Basel in seiner Mitteilung.

Seit dem 12. September 2023 konnten von Bischof Felix Gmür 10 Strafanzeigen eingereicht werden; in 8 dieser Fälle ist die beschuldigte Person verstorben. Bei verstorbenen beschuldigten Personen sowie bei verjährten Delikten kann bei der nationalen Kommission Genuugtuung für Opfer von verjährten Übergriffen im kirchlichen Umfeld ein Antrag auf Zahlung einer Genugtuung gestellt werden. Insgesamt sind über die 13-jährige Amtszeit von Bischof Gmür 183 Meldungen von mutmasslichen sexuellen Übergriffen eingegangen.

Weiter wird in der Medienmitteilung des Bistums Basel vom 5. März 2024 berichtet:

Ende Februar 2024 tauschte sich der Bischofsrat des Bistums Basel in Delémont mit Vreni Peterer und Walter Holenstein von der Interessengemeinschaft für missbrauchsbetroffene Menschen im kirchlichen Umfeld IG-M!kU und mit Marie-Jo Aeby von der Groupe Soutien aux personnes abusées dans une relation d'autorité réligieuse Groupe SAPEC aus.

Bei Interventionen gilt aus Sicht der Betroffenen:

  • Es braucht lokal und regional verschiedene, unabhängige und sichere Orte für Hilfesuchende mit professionell ausgebildete Ansprechpersonen.

  • Es braucht Selbsthilfegruppen.

  • Die Opfer haben das Recht zu wissen, was passiert ist. Sie haben ein Recht auf Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Nichtwiederholung.

In Bezug auf die Präventionsarbeit hält das Bistum Basel in seiner Mitteilung vom 5. März 2024 fest: Sie beginnt für die Betroffenenorganisationen IG-M!kU und Groupe SAPEC damit, dass sich Menschen mit der Thematik auseinandersetzen und deshalb genauer hinschauen, zuhören und handeln.

Ein angemessener Umgang mit Nähe und Distanz betrifft die ganze Kirche, in besonderer Weise jedoch kirchliche Mitarbeitende, Leitungspersonen und Behördenmitglieder im dualen System. Grenzverletzungen gerade in seelsorgerlichen Bezhiehungen müssen besprechbar werden, um Missbrauch zu verhindern. Der Austausch hat wichtige Impulse für einen verbesserten Umgang mit Betroffenen und für Intervention und Prävention geliefert, schreibt das Bistum in seiner Mitteilung vom 5. März 2024.

>>> Medienmitteilung Bistum Basel

RKK Basel-Stadt – Standpunkt und Massnahmen

«Missbrauch muss in jedem Fall verhindert werden», sagt der Jesuit Martin Föhn, Präventionsbeauftragte der Römisch-Katholischen Kirche (RKK) Basel-Stadt. Es ist aktuell nicht bekannt, ob es möglicherweise Fälle von sexuellen Übergriffen im Umfeld der Römisch-Katholischen Kirche RKK in Basel-Stadt gibt oder gegeben hat.

Welche Haltung haben wir zum schwierigen Thema, das Menschen unermessliches Leid zufügen kann? Und welche vorbeugenden Massnahmen ergreift die RKK, damit unsere Leute professionell umgehen mit Macht sowie mit Nähe und Distanz?

Das Wichtigste seit der Veröffentlichung der nationalen Pilotstudie am 12. September 2023.

Offener Brief

Am 18. Oktober 2023 wendet sich die RKK BS in einem offenen Brief an die «Menschen in Basel-Stadt». Der Brief wird auch in den beiden grossen regionalen Tageszeitungen veröffentlicht.

  • Wir sind traurig und betroffen, dass auch in jüngerer Vergangenheit unsere kirchlichen Verantwortungsträger nicht alles unternommen haben, um Missbrauch zu verhindern und Vergehen offen zu legen.
  • Wir stehen für eine lückenlose Aufdeckung aller Fälle ein.
  • Wir wirken weiterhin aktiv dabei mit, das Geschehene aufzuarbeiten, direkt oder indirekt Betroffene zu hören, ihnen bestmöglich zu helfen und die Verantwortlichen zu bestrafen.
  • Wir erwarten eine Beurteilung der Fälle und der Täter durch eine Instanz auch ausserhalb der katholischen Kirche.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass neben konsequenter strafrechtlicher Verfolgung zusätzliche Massnahmen in der Kirche geprüft werden müssen.

>>> Offener Brief

>>> Open Letter

Anordnung für Mitarbeitende

Am 25. Oktober 2023 erhielten alle Mitarbeitenden der RKK eine «Weisung zur Umsetzung der Präventionsrichtlinien des Bistums Basel». Sie wurde auch den Pfarreiratspräsidien und den Mitgliedern der Synode geschickt.

Das sind die fünf Punkte der Anordnung:

  • Strafregisterauszug (wird alle drei Jahre erneuert)
  • Selbstverpflichtungserklärung
  • Weiterbildungen (obligatorisch)
  • Krisenmanagement
  • Qualitätskontrolle

Für Mitarbeitende der Römisch-Katholischen Kirche (RKK) Basel-Stadt gilt:

«Die Anstellung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Bewerberinnen und Bewerber der Anstellungsinstanz einen Privatauszug aus dem Strafregister einreichen. Bei der Anstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in seelsorgerischer, erzieherischer oder betreuender Funktion ist zusätzlich zum Strafregisterauszug ein Sonderprivatauszug einzureichen.»
Quelle: Personalordnung der RKK Basel-Stadt, Art. 4, Zuständigkeit und Voraussetzung, Abs. 6

Konsequent und niederschwellig

Die Römisch-Katholische Kirche Basel-Stadt setzt auf konsequente Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit vor Ort, durch:

  • regelmässige Weiterbildungen
  • Workshops
  • Mitarbeitendengespräche

Die zuständige Arbeitsgruppe bietet Workshops an zum professionellen Umgang mit Macht sowie mit Nähe und Distanz:

  • für die Pfarreien und all ihre Mitarbeitenden
  • für alle Angestellten der RKK Basel-Stadt
  • für freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeitende (z. B. Synodale) im Pastoralraum

>>> Beispiel Präsentation Mitarbeiteranlass

Kontakt und Anlaufstellen

Kontakt RKK Basel-Stadt: Martin Föhn SJ, Präventionsbeauftragter, martin.foehn(a)rkk-bs.ch

Übergriff – was tun? >>> hier Hilfe holen