Wer darf Steuern erheben?

In Basel-Stadt sind die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische, die christkatholische Kirche, sowie die israelitische Gemeinde als „öffentlich-rechtliche Körperschaften“ nach § 126 der Kantonsverfassung anerkannt. Sie dürfen damit Steuern erheben.

Wer ist steuerpflichtig?

Es sind nur natürliche Personen mit Mitgliedschaft in einer anerkannten Religionsgemeinschaft kirchensteuerpflichtig – juristische Personen nicht.

Wer erhebt in Basel-Stadt die Steuern?

Erhoben wurden die Steuern in Basel-Stadt bis zum 01.01.2020 von den Kirchenverwaltung selbst. Ab 2020 wird wie in allen anderen deztschschweizer Kantonen die Kirchensteuer als eigener Posten direkt auf der Kantonssteuerverfügung angegeben.

Wie wird die Steuer berechnet und wie hoch ist der Steuerfuss?

Berechnet wird die Steuer nach der tatsächlich geschuldeten Kantonssteuer. Der Steuerfuss wird jährlich überprüft und vom kircheneigenen Parlament (der Synode) festgelegt. Er liegt seit vielen Jahren unverändert bei 8%. Die Synode wird von den Kirchenmitgliedern gewählt. 

An welche Steuerart knüpft die Kirchensteuer an?

Anders als in anderen Kantonen knüpft die Kirchensteuer in Basel Stadt nur an eine Steuerart an, nämlich an die Einkommensteuer.

Wer nachweisen kann, dass er in einem wirtschaftlich besonders schweren Jahr steckt und ausnahmsweise die Kirchensteuer nicht bezahlen kann, kann ein (Teil-)Erlassgesuch einreichen.

Kantone im Vergleich

Die Kirchensteuer knüpft je nach Kanton an unterschiedliche Bemessungsgrundlagen an und verwendet andere Steuersätze zum Vergleich der Kirchensteuersätze.