Kantonalkirche

Die Römisch-Katholische Kirche Basel-Stadt (RKK BS) vereinigt gemäss § 126 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt die römisch-katholischen Kantonseinwohner in einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Sie beteiligt in dieser Form die Kirchenglieder an der Mitverantwortung für die Gesamtkirche; sie anerkennt und unterstützt deren Organe in Pfarreien und Diözese bei der Erfüllung der kirchlichen Aufgaben und sorgt für die notwendigen materiellen Grundlagen der kirchlichen Tätigkeit.

Sie nimmt seelsorgerliche Aufgaben im Auftrag des Diözesanbischofs war und vertritt die Anliegen der römisch-katholischen Bevölkerung. Dabei pflegt sie in gegenseitigem Respekt und unter Wahrung der je eigenen Zuständigkeitskompetenzen auch den Dialog mit den zuständigen kirchlichen Organen und unterbreitet ihnen dabei auch Anliegen der römisch-katholischen Bevölkerung. In diesem Rahmen unterbreitet sie das Anliegen - auch bei der Weiterentwicklung des kirchlichen Rechts -, dass Veränderungen insbesondere in Bezug auf die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt, unabhängig von Zivilstand und Geschlecht, ermöglicht werden.

(Ingress der Verfassung)

Das Zusammenspiel der Organe

Dokumente / Synode / 2016 / 145 - 21. Juni 2016

Datei / Verzeichnis Grösse
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1. Traktandenliste   78 KB
10 Broschüre Spitalseelsorge   77 KB
10. Broschüre Spitalseelsorge   427 KB
2. Zwischenbericht Spezialkommission Verfassung   89 KB
3. Pastorale Leitlinien Anderssprachige   224 KB
4. Jahresrechnung 2015   456 KB
5. Verwaltungsbericht 2015   148 KB
6. Seelsorgebericht 2015   230 KB
7. Umwidmung und Vermietung Don Bosco   237 KB
8. Erhöhung Projektierungskredit Don Bosco   661 KB
9. Bauabrechnung Feierabendstrasse 80   461 KB
Protokoll   774 KB