Kantonalkirche

Die Römisch-Katholische Kirche Basel-Stadt (RKK BS) vereinigt gemäss § 126 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt die römisch-katholischen Kantonseinwohner in einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Sie beteiligt in dieser Form die Kirchenglieder an der Mitverantwortung für die Gesamtkirche; sie anerkennt und unterstützt deren Organe in Pfarreien und Diözese bei der Erfüllung der kirchlichen Aufgaben und sorgt für die notwendigen materiellen Grundlagen der kirchlichen Tätigkeit.

Sie nimmt seelsorgerliche Aufgaben im Auftrag des Diözesanbischofs war und vertritt die Anliegen der römisch-katholischen Bevölkerung. Dabei pflegt sie in gegenseitigem Respekt und unter Wahrung der je eigenen Zuständigkeitskompetenzen auch den Dialog mit den zuständigen kirchlichen Organen und unterbreitet ihnen dabei auch Anliegen der römisch-katholischen Bevölkerung. In diesem Rahmen unterbreitet sie das Anliegen - auch bei der Weiterentwicklung des kirchlichen Rechts -, dass Veränderungen insbesondere in Bezug auf die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt, unabhängig von Zivilstand und Geschlecht, ermöglicht werden.

(Ingress der Verfassung)

Das Zusammenspiel der Organe

Dokumente / Synode / 2020 / 24.11.2020

Datei / Verzeichnis Grösse
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Beschluesse_Synode_24._November_2020.pdf   161 KB
MM_04.12.2020.pdf   28 KB
B_A_636_Voranschlag_2021.pdf   931 KB
Synodentermine_2021.pdf   115 KB
Traktandenliste_Synode_24._November_2020.pdf   79 KB
B_A_637_Traegerbeitrag_und_Leistungsvereinbarung_Caritas.pdf   282 KB
Bericht_FGPK_zum_Voranschlag_2021.pdf   145 KB
abgelaufene Referendumsfrist   32 KB
Protokoll Synode vom 24.11.2020   396 KB